Mittwoch, 22. April 2009

Welchen Internetrecorder benutzen Sie denn?

In einer heute bekannt gewordenen BGH-Entscheidung geht es um die Frage, ob die Aufzeichnung von Fernsehsendungen über einen online-Videorekorder-Dienst das Recht der öffentlichen Wiedergabe der Sendeanstalten verletzt. Geklagt hatte RTL; dem Sender mißfiel wohl der Internetdienst Shift.TV. Das Gericht verwies die Sache zur Tatsachenfeststellung zurück ans OLG. Dieses muß nun feststellen, wie der Aufzeichnungsprozeß im Einzelnen abläuft. Insbesondere geht es um die Frage, ob jeder User quasi auf seinem eigenen Serverplatz eine (Fern-)Aufzeichnung durchführt, oder ob der Dienst eine Art "Masterkopie" anfertigt, die dann von den einzelnen Usern abgerufen werden. Je nachdem könnte entweder das Senderecht oder das Recht zur Aufzeichnung auf Bild- und Tonträger betroffen sein.

Quelle:

BGH-Pressemeldung

Heise-News